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REINIGUNGSKONZEPTE

FÜR LEBENSMITTELVERARBEITENDE UND PRODUZIERENDE BETRIEBE

Kaum ein Industriezweig in Deutschland unterliegt so strengen Hygiene- und Reinigungsanforderungen wie die Lebensmittelindustrie. Zahlreiche Normen und Gesetze bestimmen den Umgang mit Maschinen und Anlagen, Räumlichkeiten, Personal, Betriebsmitteln und Rohstoffen. Bei der Umsetzung dieser Vorgaben sollten Sie auf Qualität setzen. Setzen Sie auf die Reinigungsexperten von Leneweit, mit uns können Sie sich sicher sein.
Nachlässig gereinigte Maschinen und Hallenböden, austretende Kühlmittel oder Schmierstoffe sowie die Verwendung falscher Reinigungsmittel sind nur drei von zahlreichen Risiken, die Auswirkungen auf die Lebensmittelhygiene und im schlimmsten Fall auch auf die Gesundheit der Verbraucher haben können.
Und damit auch auf den Erfolg Ihres Unternehmens.

BEI DER LEBENSMITTELHYGIENE SOLLTEN SIE KEINE KOMPROMISSE EINGEHEN

Auch nicht bei der Wahl Ihres Reinigungsdienstleisters. Vertrauen Sie auf die jahrzehntelange Erfahrung und das Wissen der Leneweit. Unsere Dienstleistungen stimmen wir auf Ihr bestehendes HACCP-Konzept ab und integrieren diese reibungslos in Ihren Unternehmensalltag:

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Fachgerechte Reinigung aller Räumlichkeiten, in denen Nahrungsmittel produziert, weiterverarbeitet, zubereitet oder gelagert werden

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Vollständige Versorgung aller Räumlichkeiten mit Verbrauchsmitteln (Seife, Desinfektionsmittel, Einmalhandtücher etc.)

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Fachgerechte Reinigung aller Maschinen, Anlagen und Geräte, die mit Nahrungsmitteln in Berührung kommen

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Abfallmanagement (hygienische Abfallentsorgung von Verpackungen, Produktionsrückständen, Speiseabfällen etc.)

QUALITÄTSSICHERUNG

Bei der Reinigung von lebensmittelproduzierenden oder lebensmittelverarbeitenden Einrichtungen ist Qualität oberstes Gebot für die Leneweit. Daraus resultieren u. a. die Berücksichtigung und Einhaltung folgender Anforderungen:

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Erstellung eines Reinigungs-und Desinfektionsplans in Abstimmung mit dem Auftraggeber

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Ausschließlicher Einsatz gelisteter Reinigungsmittel

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Ausschließlicher Einsatz spezieller Utensilien (gekennzeichnet für die jeweiligen Betriebsbereiche)

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Separate Lagerung der Reinigungs-und Desinfektionsmittel (getrennt von Lebensmitteln)

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Einwandfreie Kennzeichnung aller Behältnisse (zum Schutz vor möglichen Verwechslungen)

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Ausnahmslose Protokollierung aller Tätigkeiten

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Interne u. externe Auditierung unserer Reinigungsdienstleistungen

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Regelmäßige Aus- und Weiterbildung der eingesetzten Reinigungskräfte

SAUBERKEIT IN VERWALTUNG & CO.

Höchste Ansprüche gelten aber nicht nur bei der Reinigung der Bereiche, die direkten Kontakt mit Lebensmitteln haben, sondern auch in Büroräumen. Wir kümmern sich um die Reinigung und Pflege von:

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Büros und Besprechungsräumen

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Fluren und Foyers

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Küchen und Kantinen

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Fenstern und Fassaden